Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 24 Landgerichten in Deutschland. Es hat seinen Sitz in Hamburg und ist zuständig für die Durchführung von Zivil- und Strafverfahren in zweiter Instanz.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist das Landgericht Hamburg vor allem für Verfahren mit einem Streitwert von über 5.000 € zuständig. Hierzu gehören unter anderem Klagen in den Bereichen des Vertragsrechts, des Handelsrechts, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts.
Im Bereich des Strafrechts ist das Landgericht Hamburg vor allem für schwere Straftaten zuständig, wie beispielsweise Körperverletzung, Raub oder Mord. Es fungiert hier als Berufungsgericht, das Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg überprüft. Das Landgericht kann jedoch auch als erstinstanzliches Gericht in bestimmten Fällen wie beispielsweise Staatsschutzverfahren agieren.
Das Landgericht Hamburg besteht aus verschiedenen Abteilungen, die sich mit unterschiedlichen Rechtsgebieten befassen, wie beispielsweise dem Zivilrecht, dem Strafrecht oder dem Wirtschaftsrecht. In jedem Fall sitzt dem Gericht ein Richter vor, der von Schöffen unterstützt wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Strafverfahren an der Entscheidungsfindung teilnehmen.
Das Landgericht Hamburg ist das größte Landgericht in Deutschland und hat rund 260 Richterinnen und Richter. Es ist dem Oberlandesgericht Hamburg nachgeordnet und bildet somit die zweite Instanz innerhalb der Gerichtsbarkeit Hamburgs.
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